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Drogen und Medikamente
Eine Haaranalyse kann Drogen und/oder Medikamente bis zu sechs Monate rückwirkend nachweisen und ist ebenso auf psychoaktive Substanzen anwendbar. Die Länge der geforderten Haarprobe variiert, je nachdem welche Substanz untersucht werden soll.
Nachweis einer Betäubungsmittel-Abstinenz
Das Screening auf Betäubungsmittel muss gemäß der Kriterien für die chemisch-toxikologische Untersuchung in der Fahreignungsdiagnostik angelegt werden. Das Screening umfasst jegliche Substanzklassen im Betäubungsmittelbereich.
Bei vorangegangener Opiat-Abhängigkeit muss der Untersuchungsauftrag auf die Gruppe der Opioide erweitert werden. Bitte teilen Sie uns dies – falls zutreffend – vor der Durchführung der Haaranalyse mit.
Um die Haare auf unterschiedliche Betäubungsmittel untersuchen zu können, müssen sie unbehandelt und dürfen minmal 6 cm lang sein. Diese Haarlänge entspricht etwa dem Zeitraum für die Nachweisbarkeit, einem halben Jahr. Es ist nicht erlaubt, die Proben der Haare zu sammeln. Für den Abstinenznachweis von einem Jahr, müssen mindestens 2 Haarproben getrennt voneinander analysiert werden.
Haarbehandlungen während des Nachweises einer Betäubungsmittel-Abstinenz (Coloration, Färbung, Bleichung etc.)
Im Gegensatz zum Beleg einer Alkoholabstinenz ist der Abstinenzbeleg bei einer Betäubungsmitteluntersuchung trotz gefärbter oder getönter Haaren möglich. Damit jedoch insgesamt eine einjährige Abstinenz belegt werden kann, muss die Haaranalyse bei getöntem oder gefärbtem Haar durch ein sechsmonatiges Urinkontrollprogramm vor der Begutachtung ergänzt werden. Alternativ kann auch noch eine zweite Haaranalyse durchgeführt werden, diese muss jedoch aus unbehandeltem Haar erfolgen. Sollte das Haar der zweiten Probe dennoch behandelt worden sein, kann eine negative Haarprobe nicht als Abstinenzbeleg gewertet werden. Die Kosten für die Untersuchung können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden!
Konsum von Hustensaft und Mohn während dem Nachweis einer Betäubungsmittel-Abstinenz
Mohnhaltige Speisen müssen während des Drogenabstinenznachweises gemieden werden, da sie ein positives Testergebnis liefern können. Selbst bei der Einnahme von Hustensaft kann ein positives Ergebnis der Haaranalyse nicht ausgeschlossen werden. Bitte verzichten Sie deshalb während des Nachweises der Betäubungsmittelabstinenz auf den Konsum von Mohn und Hustensaft!
Willkommen bei IFU Abstinenz in München: Ihr Spezialist für schnelle, diskrete und zuverlässige Abstinenznachweise durch Alkohol- und Drogentests. Mehrsprachige Betreuung und strengsten Datenschutz, um Ihnen professionell bei rechtlichen Anforderungen zu assistieren.
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