Analyse von Urinproben

Abstinenzkontrolle

Wird bei Ihnen im Straßenverkehr ein Drogeneinfluss festgestellt, schreibt der Gesetzgeber zur Wiedererlangung des Führerscheins eine psychomedizinische Untersuchung (MPU) vor.
 
Sie müssen die Entscheidung treffen, mit dem Trinken und/oder der Einnahme von Drogen vollständig aufzuhören, um Ihre Abstinenz rechtfertigen zu können. Die Dauer und der Dimension des Abstinenzprogramms hängen von Ihren persönlichen Problemen und Ihre Vorgeschichte ab.

Überwachungszeitraum

Eine Person, die sich im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) einem Abstinenztest durch Urinscreening unterziehen muss, kann jederzeit zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt angerufen und innerhalb von 24 Stunden unter Sichtkontrolle untersucht werden.
Anfangs muss ein Zeitraum festgelegt werden, in welchem Sie überwacht werden sollen und für wie viele Kontrollen sich vorstellt werden muss. Gemäß den Kriterien der Fahrtauglichkeit muss die MPU bei Nachweis einer Abstinenz die Abgabe von mindestens 4 unauffällige Urinproben über einen Zeitraum von 6 Monaten. Bei einem Abstinenznachweis für einen Zeitraum von einem Jahr, werden mindestens 6 unauffällige Urinproben gefordert.
Bitte teilen Sie uns bei Vertragsende Ihr gewünschtes Zeitfenster mit. Ist eine Vertragsverlängerung erforderlich, muss diese innerhalb der Laufzeit des bestehenden Vertrages erfolgen, damit keine zeitliche Lücke im Prüfungsprozess entsteht.
Das bedeutet, dass bei einer Vertragsverlängerung der Wunsch zur Verlängerung spätestens vor der Endkontrolle mitgeteilt werden muss. In diesem Fall fordern die Begutachtungsleitlinien alle sechs Monate mindestens drei zusätzliche aktive Kontrollen. Bei nachgewiesener einjähriger Abstinenz, die zum Zeitpunkt des MPU-Termines länger als vier Monate zurückliegt, kann die Behörde der MPU weitere Urin- oder Blutuntersuchungen zum Nachweis der Aufrechterhaltung der Abstinenz anordnen.

Urinverdünnung

Die Urinverdünnung wird durch die Kreatinin Konzentration bestimmt. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Vorliegen eines verdünnten Urins das Ergebnis des toxikologischen Urinscreenings von Ihrer MPU- bzw. Führerscheinstelle nicht anerkannt wird. Zu Ihrem eigenen Wohl empfehlen wir, vor der Urinabgabe keine großen Flüssigkeitsmengen (z. B. Kaffee oder Tee) zu trinken.
Wird zweimal hintereinander eine Urinprobe mit einem Kreatininwert unter 0,2 g/l abgegeben, muss das Programm beendet werden, da die Ergebnisse von der MPU-Geschäftsstelle nicht mehr anerkannt werden. Eine Ausnahme bilden Zustände und Erkrankungen, die als akzeptable medizinische Erklärung ärztlich attestiert sind.
Wie weise ich nach, dass ich Nüchtern  war?
Als Beweis für eine Drogenabstinenz dienen entweder Urinanalysen in Form von vier Screenings innerhalb von 6 Monaten bzw. sechs Screenings innerhalb von 12 Monaten oder Haarprobe in Form von einer Analyse innerhalb von 6 Monaten bzw. zwei Analysen innerhalb von 12 Monaten. Ein Abstinenznachweis in Form von Blutuntersuchungen ist bei MPUs generell nicht zulässig.
Wie lange sind Drogen in meinem Körper nachweisbar?
Wie lange Drogen im eigenen Körper nachweisbar sind, lässt sich nicht allgemein sagen. Drogen lassen sich in den Haaren bis zu 6 Monate rückwirkend nachweisen. Im Urin hingegen können Drogen lediglich bis zu mehrere Tage bzw. Wochen nach Ende des Konsums nachgewiesen werden. Das alles hängt im Wesentliche von Ihrem Konsummuster und der konsumierten Drogen ab. Im Blut sind Drogen beispielsweise deutlich kürzer nachweisbar.
Wie lange ist der Abstinenznachweise gültig? 
Der Nachweis einer 6-monatigen Abstinenz ist bis zwei Monate nach Abschluss des Gutachtens gültig. Abstinenznachweise mit einer Länge von einem Jahr haben anderseits bis zu vier Monate nach Abschluss des Gutachtens ihre Gültigkeit. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die MPU-Prüfung absolvieren. Andernfalls müssen Sie weitere Abstinenznachweise erbringen.

Wir sind für Sie da melden Sie sich!